Beschluss zum Neubau am Holstentörn endlich umsetzen
Der Baupolitische Sprecher und stellv. Vorsitzende der CDU-Ratsfraktion, Ratsherr Florian Weigel, fordert in einem Dringlichkeitsantrag (Drucksache 0298/2019) zur morgigen Ratsversammlung den Oberbürgermeister auf, schnellstmöglich alle not-wendigen Maßnahmen zu treffen, um die Betriebsfähigkeit der Rolltreppen am Auf-stiegsbauwerk am Holstentörn wieder herzustellen und die Weichen für den Neubau des Aufstiegsbauwerks zu stellen. Dazu erklärt Florian Weigel:
Jetzt ist sofortiges Handeln für einen reibungslosen Übergang zwischen der Holstenstraße und dem Sophienhof erforderlich!
Schon seit zwei Wochen sind die Rolltreppen zum Holstentörn wegen Korrosions-schäden stillgelegt. Damit ist der unbeschwerte Übergang von der Holstenstraße zum Sophienhof sowie in entgegengesetzter Richtung gestört. Diese eingeschränkte Funktionsfähigkeit der Innenstadt erfordert sofortiges Handeln, der Sophienhof darf nicht von der Holstenstraße abgeschnitten werden.
Daher fordern wir mit unserem Antrag zur morgigen Ratsversammlung den Oberbür-germeister auf, schnellstmöglich alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um die Betriebsfähigkeit der Rolltreppen wiederherzustellen. Außerdem muss der Fahrstuhl am Aufstiegsbauwerk Holstentörn jetzt intensivst gewartet werden, um auch dessen Ausfall unbedingt zu verhindern. Sonst ist der barrierefreie Zugang in den Sophienhof nicht mehr möglich.
Da die Rolltreppen trotz turnusmäßiger Wartung in der Vergangenheit immer wieder ausgefallen sind und das Aufstiegsbauwerk insgesamt stark in die Jahre gekommen ist, wurde bereits vor drei Jahren beschlossen, einen Wettbewerb für den gänzlichen Neubau eines Brückenbauwerkes am Holstentörn auszuloben. Dieser Beschluss (Drucksache 0984/2016) wartet seit 2016 darauf, in die Tat umgesetzt zu werden. Nun brennt es unter den Nägeln.
In diesem Zusammenhang sollten die Eigentümer und Betreiber des Sophienhofes sowie Karstadts und weitere relevante Akteure in die Planungen einbezogen werden und mit ihnen Verhandlungen zu ihrer möglichen Beteiligung an den Kosten für den Planungswettbewerb für einen Neubau des Aufstiegsbauwerks aufgenommen werden.